Probefahrten sind versichert
Möchte sich ein Kunde einen neuen Wagen zulegen und im Vorhinein eine Probefahrt machen, ist mit einem neuen oder gebrauchten Auto, diese Fahrt grundsätzlich versichert.
Was allerdings sein kann ist, dass der Anbieter des Autos und der potenzielle Käufer eine Mithaftung bei Unfällen trifft. Dies ist egal ob dies bei einem Händler oder einem Privaten Verkäufer passiert. Auf was man achten sollte ist, dass man eine Probefahrt nur mit einem angemeldeten Auto macht. Durch die Anmeldung des Pkws für den Straßenverkehr ist das Auto auch Haftpflichtversichert. Somit ist der Schaden der den Dritten passiert, gedeckt.
Hat ein Fahrzeug ein rotes Nummernschild ist dies eine Kurzzulassung. Aber auch da ist das Fahrzeug Haftpflichtversichert. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommen entweder die Vollkaskoversicherung oder der Halter auf. Ist der Fahrer jedoch mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs oder gar Alkoholisiert kann die Versicherung komplett aussteigen oder nur eingeschränkt bezahlen. Ist dies der Fall kann der Fahrer sich alles selbst bezahlen, ebenso bei einer gegebenenfalls anfallenden Selbstbeteiligung.
Zur Schadensregulierung können der Anbieter und der Tester abweichende Regelungen treffen. Dies sollte aber immer schriftlich sein und von beiden Parteien unterschrieben werden. Kommt es anschließend zu Streitigkeiten kann man dies nachweisen. Hat man ein solches Schreiben nicht steht vor Gericht Aussage gegen Aussage. Wichtig ist es auch das sich der Händler einen gültigen Personalausweis sowie einen Führerschein zeigen lässt.
Über diesen Link kommt ihr zum hilfreichen Autoversicherungs – Vergleichrechner.
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