Es ist noch nicht zu spät seine Versicherung zu wechseln

Alle die ihre KFZ-Versicherung kündigen wollten, aber den Stichtag (30. November) verpasst haben, können noch immer unter bestimmten Vorraussetzungen vom Sonderkündigungs-Gesetz gebrauch machen.

Dies steht jedem Versicherungsnehmer zu, dessen Versicherer die Vertragsbedienungen zu seinem Nachteil ändert oder einfach die Preise erhöht. Dazu gehört auch wenn die Versicherung das Fahrzeug in eine andere Typklasse oder in eine andere Regionalklasse einordnet.

Die Versicherungsexpertin Sabine Goebel vom Online-Vergleichsportal Aspect Online meinte dazu:” Es gibt kein Gesetz, die den Versicherungen vorschreibt wann sie die Tariferhöhungen an ihre Kunden weitergeben müssen. Wirksam wird die Kündigung ab dem Zeitpunkt, an dem auch die Beitragssumme erhöht wird.” Dieses Recht muss dem Versicherungsnehmer gleichzeitig mit der Erhöhung mitgeteilt werden. Ein Monat ab der Zustellung des Briefes gilt das Kündigungsrecht. Dabei muss man achten, dass sich die Kündigung auf die Preiserhöhung bezieht, da die Versicherung sonst die Kündigung ablehnen kann.

Alle schon im voraus bezahlten Beiträge können zurückverlangt werden.

Wer sich noch nicht für eine Versicherung entschieden hat oder eine günstigere KFZ-Versicherung gefunden hat, dem kann mit folgendem Versicherungsvergleichrechner weitergeholfen werden und somit eine Versicherung finden bei der man niedrigere Prämien-Beiträge zahlt.

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Autor: Peter
Datum: Montag, 7. Dezember 2009 16:00
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