Bei Kfz-Versicherung – Werkstattbindung!?
Manche Kfz-Versicherungen bieten Kaskotarife an die nach einem Autounfall eine reparierende Werkstatt vorschreibt.
Dafür werden aber auch niedrigere Beiträge verlangt bzw. müssen niedrigere Kaskobeiträge bezahlt werden.
Hier stellt sich aber die Frage: Ob sich die Sparsamkeit und die Qualität der Reparatur nicht ausschließen?
Diese Frage haben sich die Versicherung – Experten des versicherungsnahen Goslar Instituts angenommen und damit auseinandergesetzt:
Die Werkstattbindung liegt im Trend. Für die Versicherungen ist dies ein gut kalkuliertes Geschäft, denn die Versicherung greift dabei auf Partnerwerkstätten zurück, denen sie einen deutlich geringeren Stundensatz zahlen müssen, als in der Auto-Branche üblich ist.
Die Experten aus der Versicherungswirtschaft und der Werkstättenbranche sind sich sicher, dass an der Qualität hier nicht gespart wird.
Original Ersatzteile der Hersteller, fachgerechte Reparatur und eine Garantie auf die Reparaturleistung sind selbstverständlich.
Die Versicherungsanstalten haben bestimmte Vorraussetzungen die ihre Partnerbetriebe erfüllen müssen, nur größere Werkstätten mit gut geschultem Fachpersonal werden beschäftigt, die Reparaturen werden stichprobenartig kontrolliert. Somit ist sichergestellt, dass sich Qualität und günstige Versicherungsbeiträge nicht ausschließen.
Rechtlich hingegen ist bei den Versicherungsverträgen mit Werkstattbindung noch nicht alles geklärt, erwähnt der Rechtsanwalt Elmar Fuchs.
Wie bei einem Urteil des Bundesgerichtshofes der Fall war: Hier musste Mercedes-Benz eine Durchrostungsgarantie nicht geben, weil der Autobesitzer seine Inspektion nicht bei einer Vertragswerkstatt hat durchführen lassen.
Es gibt auch noch kein Urteil darüber, ob die Garantie erlischt, wenn Unfallreparaturen bei freien Werkstätten durchgeführt werden, sagt Rechtsanwalt Fuchs.
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