Österreichs Polizisten reicht Verdacht bei Verkehrssünden für Strafe

Seit diesem Jahr können die österreichischen Ordnungshüter bei Verkehrssündern noch härter durchgreifen.

Denn nun genügt schon alleine der Verdacht einer Überschreitung.
Dann wird ein Betrag von bis zu € 1.308,- als vorläufige Sicherheit fällig, warnt die Innsbrucker Anwaltskanzlei Tramposch & Partner.
Den Betrag muss man natürlich vor Ort bezahlen. Bis zu einer Leistung dieser Sicherheit können die Polizisten eine Unterbrechung der Fahrt anordnen und auch durchsetzen.
Im Zweifel sind die Fahrzeugschlüssel abzuliefern, oder es gibt eine Kralle an den Reifen.

Diese Maßnahme versteht der österreichische Gesetzgeber als eine klare Ansage gegenüber den Verkehrssündern.
Es soll jedoch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, so lautet der Gesetzestext.
Die Maßnahme müsse in einer vernünftigen Relation zur vermeintlichen Verkehrsübertretung stehen.
Kommt es allerdings wirklich so weit, ist auch schnell Schluss mit lustig, wird die Unterbrechung der Fahrt nicht binnen 72 Stunden aufgehoben, also die Sicherheit bezahlt, dann kann die Behörde das Fahrzeug beschlagnahmen.

Für Autofahrer, Lkw-Fahrer und Motorradfahrer wird es durch diese neue Regelung jedoch nicht nur im Straßenverkehr ernst. Auch beim Verdacht, eine gerichtliche strafbare Handlung wie etwa eine Körperverletzung oder eine vorsätzliche Sachbeschädigung begangen zu haben, kann eine dementsprechende Sicherheitsleistung verlangt werden und durch ein Festsetzen des Autos durchgesetzt werden. Dies soll geschehen, wenn anzunehmen ist, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entzieht oder die Durchführung des Strafverfahrens wesentlich erschwert sein wird.

Mit diesen neuen Regelungen seien einige Schluplöcher gestopft worden, sagte Dr. Hubert Tramposch.

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Datum: Montag, 4. Juli 2011 8:00
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