Schadensfreiheitsklasse entscheidet über die Beitragshöhe der KFZ-Versicherung

Die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung hängt maßgeblich von der Schadensfreiheitsklasse ab. Dabei ist vor allem entscheidend, wie lange der Versicherte ununterbrochen schadenfrei gefahren ist.

Nissan Juke Nismo RS 127

Unfallfreies Fahren wird belohnt

Welche Beiträge ein Versicherungsnehmer für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkasko-Versicherung seines Fahrzeugs bezahlen muss, wird nach der sogenannten Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) berechnet. Das bedeutet, die Höhe der Beiträge richtet sich danach, ob beziehungsweise wie oft ein Schaden im Laufe eines bestehenden Versicherungsverhältnisses gemeldet wurde. Wer zum Beispiel zehn Jahre unfallfrei gefahren ist, wird in die SF-Klasse 10 eingestuft. Mit jedem weiteren schadenfreien Jahr erhöht sich die SF-Klasse. Zur Belohnung senkt die Versicherung die Beiträge entsprechend. Damit niemand irgendwann beitragsfrei fährt, endet die Einstufung mit SF 25 und einem Beitragssatz von jeweils 25 Prozent für die Haftpflicht, als auch für die Vollkaskoversicherung. Für eine Teilkasko-Versicherung hingegen gibt es keine Rabatte oder Prämiennachlässe.

Jeder gemeldete Schaden erhöht die Versicherungsbeiträge

Im Prinzip ist die SF-Klasse die Visitenkarte des Versicherten, denn sie gibt Aufschluss über das Fahrverhalten. Kommt es zu einem Schaden, für den der Versicherungsgeber aufkommen muss, erfolgt im folgenden Versicherungsjahr eine Rückstufung. Zugleich erhöht sich der Versicherungsbeitrag entweder für die Kfz- Haftpflicht oder die Vollkaskoversicherung. Dabei ist entscheidend, welche Versicherung für die Regulierung des Schadens in Anspruch genommen wird. Somit ist es möglich, dass die SF-Klasse in der Vollkaskoversicherung zurückgestuft wird und damit teurer wird, während die Haftpflicht trotz des Schadens unberührt bleibt.

Können Schadensfreiheitsklassen übertragen werden?

Generell ist eine Übertragung einer SF-Klasse auf eine andere Person möglich, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades oder eine häusliche Gemeinschaft besteht. Dabei können alle schadenfreien Jahre übertragen werden, die der Führerscheininhaber hätte erreichen können. Ein Splitting der SF-Klasse oder eine Rückübertragung ist nicht möglich. Wird das Auto komplett auf einen anderen Halter übertragen, muss eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) beantragt werden.

Wie erfolgt die Einstufung?

Fahranfänger werden generell in die SF-Klasse 0 eingestuft – sie zahlen die höchsten Beiträge. Einige Versicherungen bieten spezielle Assekuranzen wie Eltern-Kind- oder Ehegattenversicherungen an. Dadurch kann der Fahrneuling in die günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft und die Prämiensätze entsprechend gesenkt werden. Nach drei unfallfreien Jahren erfolgt die Einstufung in die Klasse 1/2.
Wer längere Zeit keine KFZ-Versicherung braucht, wird für jedes unversicherte Jahr um eine SF-Klasse zurückgestuft. Nach Sieben Jahren sind in der Regel alle bis dato erreichen Punkte verloren, sodass bei der nächsten benötigten KFZ-Versicherung eine Einstufung in die Anfängerklassifizierung 0 erfolgt. Allerdings gibt es auch Versicherer, bei denen nach sieben Jahren ohne KFZ-Versicherung keine Rückstufung erfolgt, sondern die SF-Klasse des letzten Versicherungsverhältnissen beibehalten wird.

 

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Datum: Donnerstag, 3. März 2016 10:25
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Ein Kommentar

  1. 1

    Ich habe eine Aktuelle Frage: Ein Kunde von mir hat sein Auto mit Kennzeichen verkauft. Was passiert im Schadensfall?

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