Die Parkscheibe darf nicht zu klein sein
Dienstag, 30. August 2011 14:00
Der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland hat berichtet, dass das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden hat, dass ein Fahrzeugführer der eine zu kleine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe liegen hat, mit einer Geldstrafe rechnen muss. weiterlesen
Thema: Tipps rund ums Auto | Kommentare (0) | Autor: Peter