Mein Auto ist nach der Fahrt in die Waschanlage ruiniert!

Die meisten Autofahrer waschen ihr Auto nicht mehr per Hand, sondern fahren in eine Waschstraße. Es wird ja auch mehr als genug Werbung dafür gemacht. Man könnte schon fast glauben die Fahrzeuge bekommen ein richtiges Wellnesprogramm geboten. Doch leider täuscht der Schein oft und nach der Wäsche ist das Auto ruiniert.

Dazu sagte der ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: “Die Klärung der Haftungsfrage ist in solchen Fällen schwierig. Waschstraßenbetreiber verweisen meist auf – mehr oder weniger gut sichtbar aufgestellte – Tafeln mit den geltenden Geschäftsbedingungen.“ Die Betreibe weisen darauf hin, dass für Karosserieteile wie Spiegel, Antennen und Dachträger keine Haftung übernommen wird.

Auch dazu sagte Hoffer: “Grundsätzlich haftet der Waschstraßenbetreiber, wenn er seine Unschuld nicht beweisen kann.”

Aber wie immer, sollte man so viele Beweise wie möglich haben. “Das Aufheben von beschädigten Teilen kann sich im Nachhinein als hilfreich erweisen. Außerdem sollten Zeugen gesucht werden.” Sollte das Fahrzeug einen Schaden davongetragen haben, sofort den Besitzer darüber informieren.

Wer nun denkt, ich wasche mein Auto nur mehr zu Hause, damit man dem entgeht, der irrt. “Die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ist generell verboten. Es können Strafen von bis zu 72 Euro wegen Straßenverschmutzung drohen. Das Einleiten von Abwässern in Kanäle kann überdies nach landesgesetzlichen Vorschriften bestraft werden. Vor allem aus Gründen des Umweltschutzes ist die Fahrt in die Waschstraße deshalb grundsätzlich die bessere Wahl”, rät der ÖAMTC.



Quelle: krone.at

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Datum: Sonntag, 19. August 2012 8:00
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