Bei Schlüsseldiebstahl haftet Werkstatt

Oft hat man während der Öffnungszeiten der Werkstätten keine Zeit um das Auto für zum Beispiel eine Inspektion oder Reparatur abzugeben.

Somit bringt man das Auto entweder spät am Abend oder zeitig in der Früh vor das Gelände der Werkstatt, stellt das Auto dort ab und wirft den Autoschlüssel in den dafür vorgesehenen Briefkasten.

Immer mehr Diebe haben sich auf solche Briefkästen spezialisiert und angeln die Auto-Schlüssel aus den Briefkästen und fahren mit dem Auto davon.

Wenn der Briefkasten an der äußeren Gebäudemauer angebracht ist und noch unzureichend gegen Zugriffe Dritter geschützt ist, muss die Werkstatt dafür haften.

Das Autohaus verletzt  somit seine Obhuts- und Sorgfaltspflichten fahrlässig.

In einem Urteil war ein Auto einer Klägerin vom ungesicherten Firmengelände gestohlen worden, nachdem ein Auto-Dieb den Fahrzeugschlüssel aus einen Außenbriefkasten der Werkstatt geangelt. Für den Schaden musste am Ende des Verfahrens das Autohaus zahlen.

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Datum: Dienstag, 27. Oktober 2009 12:00
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