Wissenswertes über die Haupt- und Abgasuntersuchung

Jedes am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen in Deutschland muss in regelmäßigen Zeitabständen auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden. Seit der Einführung der Hauptuntersuchung im Jahre 1951 konnten Unfälle durch defekte Fahrzeuge drastisch reduziert werden. Die Abgasuntersuchung ist seit dem Jahre 2010 zudem Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Die Hauptuntersuchung muss alle zwei Jahre und bei Neuwagen alle drei Jahre durchgeführt werden. Die Zeitabstände von Fahrzeugen mit Anhängern variieren, können jedoch hier nachgeschaut werden. Die dafür staatlich anerkannten Prüforganisationen sind zum Beispiel der TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen, TÜV Hanse, DEKRA, KÜS, FSP und GTÜ. Die Hauptuntersuchung darf nur durch amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer sowie Prüfingenieure vorgenommen werden. Welche Werkstatt in Ihrer Nähe diesen Service anbietet, erfahren Sie unverbindlich auf autoservice.com.

Hauptbestandteil der etwa fünfzehnminütigen Prüfung ist die Ausführung, der Zustand, die Funktion und Wirkung der Bauteile und Systeme des Fahrzeuges sowie die genaue Festlegung der dabei festgestellten Mängel.

1.    Unter Ausführung versteht man die Untersuchung von erforderlichen Kennzeichen, vorgegebener Schaltung, Gestaltung und Anbringung.
2.    Der Prüfpunkt (Zustand des Fahrzeuges) beinhaltet die Untersuchung von Alter, Korrosion, Beschädigung, die sachgemäße Montage, Sicherung, Befestigung, Verlegung sowie die Leicht- und Freigängigkeit.
3.    Die Funktion und Wirkung der Bauteile sowie Systeme wird durch die Einhaltung und der vorgegebenen Grenzwerte untersucht.

Im Gegensatz zu einem Werkstattbesuch wird bei der Hauptuntersuchung ausdrücklich die Verkehrssicherheit, jedoch nicht die Betriebssicherheit überprüft. Die vollkommen zerlegungsfreie Untersuchung richtet sich in erster Linie auf die Leuchten, Bremsen und Radlager, die Signaleinrichtungen, Auspuffanlage und Dichtigkeit sowie dem richtige Anbau aller Teile. Bei der Abgasuntersuchung, die Bestandteil der Hauptuntersuchung ist, werden zudem alle abgasrelevanten Baugruppen wie Auspuff, Luftfilter und Einspritzpumpe überprüft. Ebenfalls werden noch die Werte und Einstellungen des Motors und wenn erforderlich des Schadstoffausstoßes gemessen.

Zur Hauptuntersuchung sollten der Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen der Fahrzeugbrief mitgenommen werden. Wurde am Fahrzeug technisches oder optisches Tuning vorgenommen, sollten die entsprechenden Eintragungen und Nachweise ebenfalls mitgebracht werden.

Wird der Termin zur Hauptuntersuchung nicht wahrgenommen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar mit Punkten in Flensburg. Auch eine Verzögerung des Termins, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, die vorgegebenen Fristen einzuhalten.

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Datum: Freitag, 25. Oktober 2013 13:00
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