Richtig an der Bushaltestelle vorbei

Wir fahre ich richtig an einer Bushaltestelle vorbei?

Bus Bushaltestelle

An Bushaltestellen werden die dort geltenden speziellen Verkehrsregeln offenbar massenhaft missachtet.

Autofahrer ignorieren beispielsweise Überhol- und Parkverbote und fahren verbotenerweise viel schneller als Schritttempo, wenn sie einen Bus mit eingeschaltetem Warnblinker an Haltestellen passieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Auto Club Europa (ACE) bundesweit durchgeführte Verkehrsbeobachtung. Verkehrsvorschriften rund um Bushaltestellen würden vermutlich meist auch deshalb nicht befolgt, weil sie weithin unbekannt sind.

Ehrenamtliche Inspektoren des Automobilclubs hatten an rund 340 Bushaltestellen in mehr als 30 Städten und Gemeinden Deutschlands besonders das Verkehrsverhalten von Kraftfahrern unter die Lupe genommen. Unterstützt wurde der ACE bei seiner Aktion teilweise von örtlichen Polizeibehörden und Nahverkehrsbetrieben.

Von insgesamt 5468 beobachteten Autofahrern überholten 3315 die blinkenden Busse ohne zu zögern. Nahezu 74 Prozent der Kraftfahrer passierten stehende Busse mit überhöhter statt mit Schrittgeschwindigkeit, stellte der ACE fest. Wer sich hingegen an die Verkehrsregeln an Bushaltestellen hält, muss nach den Beobachtungen nicht selten die Missbilligung anderer Autofahrer in Kauf nehmen. Nicht selten wird gehupt und gestikuliert.

Nähert sich ein Bus mit Warnblinkern einer Haltestelle, darf auf keinen Fall mehr überholt werden. Stehende Busse sind mit einer Geschwindigkeit von vier bis sieben km/h und im größtmöglichen Abstand zu passieren. Notfalls muss bei die Straße querenden Fahrgästen angehalten werden. Schritttempo und Bremsbereitschaft gelten übrigens auch für Autofahrer die auf der Gegenfahrbahn am Bus vorbeifahren. 15 Meter vor und hinter einer Haltestelle gilt grundsätzlich ein Parkverbot. Hat ein an einer Haltestelle wartender Omnibus die Warnblinker nicht eingeschaltet, gilt dennoch: Vorsichtig vorbeifahren – auch im Gegenverkehr; Geschwindigkeit deutlich reduzieren und ausreichend Seitenabstand zum Bus halten. Auch hier muss immer mit Personen – insbesondere Kindern – gerechnet werden, die vor oder hinter dem Bus auf die Fahrbahn treten.

Wer sich nicht an die speziellen Verkehrsregeln für Bushaltestellen hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. So wird beispielsweise das Missachten des Überholverbots mit 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Gleiches gilt für unvorsichtiges Vorbeifahren mit Behinderung von Fahrgästen. Bei einer Gefährdung kommen noch einmal zehn Euro dazu. Wer gegen das Parkverbot verstößt, wird mit immerhin noch 30 Euro zur Kasse gebeten.

Merken und beachten!



Quelle: Auto-Medienportal

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Datum: Mittwoch, 26. November 2014 9:00
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