Beim Autokauf muss auf einen Serienfehler hingewiesen werden

Der Händler ist verpflichtet beim Autokauf auf Serienfehler hinzuweisen. Tut der Autohändler dies nicht, muss er bei einem resultierenden Schaden dafür haften. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf laut ADAC entschieden.

Dies kam ins Rollen da bei einem Fahrzeugmodell während der Fahrt sich das Schloss der Motorhaube öffnete. Dies war ein Mangel der Wartung des Motorhaubenschlosses und führte zur Anzeige. Der Fehler des Händlers war, dass er den Kunden nicht darauf hingewiesen hat und somit bei dem Unfall die Motorhaube gegen die Windschutzscheibe und gegen das Autodach knallte. Dabei entstand ein Schaden von 6.000 Euro, den der Käufer vom Händler einklagte. Das OLG Düsseldorf gab der Klage statt, mit der Begründung, hätte der Kunde davon gewusst hätte er das Schloss regelmäßig warten lassen können.

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Datum: Freitag, 12. März 2010 12:00
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