Aktuelles Urteil: Navi-Bedienung nur im Stillstand

Technik erleichtert das Leben – oder führt vor den Nutzer geradewegs vor Gericht. Wie im Fall des Autofahrers, der nach einem Überholvorgang auf der Autobahn auf das vor ihm fahrende Auto auffuhr. Das Landgericht Potsdam sah es als erwiesen an, dass die Einstellungen, die der Fahrer im Moment des Unfalls an seinem Navigationsgerät vornahm, ursächlich für den Auffahrunfall waren. Erschwerend kam hinzu, dass sich der Unfall auf einer Autobahn ereignete. Diese verlange, so das Gericht, von Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit und erlaube keineswegs das Umprogrammieren der Navigation. Der Fahrer hätte sich mit den ursprünglich eingegebenen Daten und den dadurch automatisch erscheinenden Anweisungen zur Navigationbegnügen müssen. Dieses Urteil erging schon im Jahr 2009.

Ein überraschendes Urteil? Wohl kaum. Schon als die Kleinelektronikindustrie begann, die Menschheit mit ihren Handys zu beglücken, sahen sich die Gesetzgeber gezwungen, den Gebrauch desselben beim Führen eines Kraftfahrzeugs drastisch einzuschränken. Zu viele Unfälle hatte es gegeben, bei denen Gespräche über Handys eine entscheidende Rolle gespielt hatten. Wer diesen Hinweis verpasst hatte, konnte in Zeitungen, Radio, Fernsehen und Internet Debatten verfolgen, die sich um das Verhalten am Steuer drehten. Entweder sollte das Essen am Lenkrad verboten werden, das Trinken, das Rauchen, das Streicheln des Hundes, das Umdrehen zu den auf dem Rücksitz lärmenden Kindern et cetera. Das “Handygesetz” hatte eine Lawine losgetreten.

Fakt ist, das Führen eines Fahrzeugs verlangt ein Maximum an Aufmerksamkeit. Menschen sind in beschränktem Ausmaß in der Lage, ihr Aufmerksamkeitspotential auf verschiedene Aufgaben gleichzeitig zu verteilen. Trotzdem kann wohl niemand im Ernst behaupten, dass die Programmierung eines Navigationsgeräts und die Teilnahme am Straßenverkehr miteinander zu vereinbaren sind, besonders wenn mit Autobahngeschwindigkeiten gereist wird. Eingaben zwecks Navigation verlangen normalerweise ein zielgenaues Berühren der Interface-Oberfläche und lenken mit wechselnden schriftlichen und bildlichen Anweisungen Blick und Aufmerksamkeit von der Straße. Ist es angesichts dessen zu viel verlangt, wie zu Zeiten der Landkarten einen Rastplatz aufzusuchen, um die Karte zu studieren beziehungsweise die Navigation zu programmieren? Rät dazu nicht schon der gesunde Menschenverstand? Offenbar nicht. In Spanien hat das Verkehrsministerium 2010 eine Fernsehkampagne gegen das Hantieren mit dem “GPS”, wie “Navis” in Spanien genannt werden, während der Fahrt gestartet. In den Spots wird das Hantieren mit dem Navi dem Aufklappen einer Landkarte gleichgesetzt.

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Datum: Mittwoch, 8. Dezember 2010 14:00
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