Was muss ich tun wenn es kracht?

In Deutschland passiert alle 15 Sekunden ein Verkehrsunfall. In den meisten Fällen gibt es aber nur einen Blechschaden. Doch auch dies ist immer mit Ärger, Stress und Bürokratie verbunden. Damit aber niemand dabei einen Fehler machen muss, gibt der Recht Experte Wolfgang Büser ein paar Tipps.

1. Zuerst einmal ist die Unfallstelle zu sichern, dabei sollte man aber nie die Eigensicherheit vergessen.

2. Den Unfall melden, Notruf 110 und in europa 112

3. Wenn es Opfer gibt diese bergen und wenn nötig Erste Hilfe leisten.

4. Mann muss an der Unfallstelle bleiben, bis die Polizei eingetroffen ist und den Personen die Fahrzeuge und die Art der Unfallbeteiligung festgestellt wurde. Personalien, Fahrzeug- und Versicherungsdaten austauschen.

5. Es muss ein Unfallbericht mit Skizze ausgefüllt werden. Ein Unfallbericht sollte immer im Auto mitgeführt werden. Diese bekommt man bei der Versicherung oder beim Autoclub. Es sollte alles notiert werden, so auch Beschädigungen an den fahrzeugen, Bremsspuren sowie die Adressen von Zeugen. Gibt es auch noch Personenschaden sollte man dies alles fotografieren.

6. Ist man sich nicht sicher ob man Schuld hat, sollte man am Unfallsort keine Stellungnahme abgeben.

7. Ein Verwarnungsgeldangebot der Polizei nur bei wirklich eindeutigerm Verschulden akzeptieren. Erst reht kein pauschales Schuldanerkenntnis abgeben.

8. Unfallhelfer die alles regeln und dann dafür eine Unterschrift haben möchten, sollte man misstrauen. Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, vor Zeugen oder schriftlich sich den Preis nennen lassen.

9. Die Schadenhöhe kann in einer Werkstatt oder bei Schäden ab cirka 700 Euro netto durch einen Kfz-Sachverständigen festgestellt werden. Geringere Blechschäden können von Schnelldienst-Stationen der Versicherung erledigt werden.

10. Handelt es sich um einen größeren Schaden sollte man ein Kfz-Sachverständigen hinzuholen. Die Reparatur sollte so schnell wie möglich über die Bühne gehen, da sonst noch mehr Kosten entstehen (Mietwagen).

11. Ansprüche bei der Versicherung unverzüglich anmelden. Um eine Kostenübernahmeerklärung bitten, die der Werkstatt die Direktabrechnung mit dem eintrittspflichtigen Versicherer ermöglicht.

12. Muss man die Rechnung im Vorfeld bezahlen, kann man von der Versicherung einen Vorschuss verlangen. Geht das Unternehmen darauf nicht ein, und man muss auch noch dafür einen Kredit aufnehmen, trägt die Versicherung die Kosten, wenn sie zuvor auf die Notwendigkeit der Finanzierung hingewiesen wurde.

13. Die eigene Haftpflichtversicherung muss man auch sofort informieren, wenn man mit Anspruchen des Unfallgegners rechnen muss.

14. In der Regel kann für die Schadenregulierung die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch genommen werden.

15. Für die Dauer der Reparatur kann man sich einen Mietwagen nehmen oder man beansprucht einen “Nutzungsausfall”. Für einen Mietwagen werden teilweise 5 bis 10 Prozent des Rechnungsbetrages für “ersparte Eigenkosten” abgezogen. Viele Versicherungen verzichten jedoch darauf, wenn man einen kleineres Auto mietet. Achtung: Der Bundesgerichtshof verlangt, dass im Regelfall nicht beim erstbesten Autovermieter unterschrieben wird – es kann passieren, dass zu hohe Mietwagenrechnungen von der Versicherung nicht voll akzepiert werden. Es kann daher sinnvoll sein, sich bei der Versicherung des Schädigers über die Erstattungsfähigkeit zu erkundigen.

16. Auch Kosten für Telefon, Porto, Fahrten zur Werkstatt usw. werden in der Höhe von 20 Euro ersetzt. Höhere Kosten mussen nachgewiesen werden.

17. Ist das Auto nicht mehr zu reparieren, kann man eine Barentschädigung “auf Gutachterbasis” verlangen.

Achtung: Mietwagen oder Nutzungsausfall entfallen, wenn der Wagen wegen Krankheit oder einer schweren Verletzung gar nicht benutzt werden kann (auch wenn der Unfall Grund für die Verletzung war). Und: Wer wenig fährt, der wäre mit einem Taxi billiger dran. Das wird im Regelfall dann unterstellt, wenn bis zur Rückgabe des Mietautos nicht mindestens 30 Kilomter pro Tag gefahren wurden. Schadenminderungspflicht ist der Fachausdruck dafür.

Ist man mit seiner Versicherung nicht zufrieden kann  man sich beim Autoversicherungsvergleichsrechner andere Angebote einholen.

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Datum: Sonntag, 13. Februar 2011 8:00
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