Vor dem Aussteigen auch in den Rückspiegel sehen

Laut der Straßenverkehrsordnung sind Autofahrer und ihre Insassen verpflichtet, sich vor dem aussteigen zu vergewissern, dass sie durch das Öffnen der Seitentüre niemanden gefährden. Dazu gehört auch die Benutzung der Rückspiegel, entschied der Bundesgerichtshof.

Somit kann und darf sich ein Autofahrer  nicht damit verteidigen, dass der linke Außenspiegel seiner Limousine nach dem Ausschalten der Zündung automatisch in Park-Stellung klappe und somit nicht für den Blick nach hinten zur Verfügung stehe. Aktuell ist der Fall, da eine 83 Jahre alte Radfahrerin durch eine unvorsichtig geöffnete Autotür zu Fall gebracht worden ist  und an ihren schweren Verletzungen verstorben.

Der ADFC kritisiert dabei die Fahrzeughersteller: „Eine Technik, die Autofahrern  in einer gefährlichen Situation den Blick in den Rückspiegel nimmt, ist fehlerhaft“, meint Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC. Wenn sich der Spiegel einklappt, dann bitte erst dann wenn sich die Türe verschlossen hat und nicht schon beim Motorabstellen. Betroffene Autofahrer sollten vom Autohändler das Umprogrammieren des Einklapp-Signals verlangen.



Quelle: auto-presse.de

Tags »

Autor:
Datum: Dienstag, 2. April 2013 9:00
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben