Rollstuhlgerechte Autos – Wie teuer sind sie und welche Förderungen gibt es?

Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch Behinderung oder Unfall fällt dies häufig schwer und sie sind sowohl auf die Unterstützung Anderer angewiesen als auch auf besondere technische Hilfsmittel. Für Rollstuhlfahrer können längere Strecken schwierig zu meistern sein und Fahrten in der Freizeit als auch zum Arzt sind umständlich zu organisieren und kosten teilweise noch teures Geld. Hier erfahrt ihr Wissenswertes über barrierefreies Fahren, rollstuhlgerechte Fahrzeuge und über mögliche staatliche Förderungen.

Der Krankentransportschein – Wann zahlt die Krankenkasse und wann nicht?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen teilweise medizinisch notwendige Fahrtkosten. Hierbei gibt es jedoch viele Bedingungen, denen sich betroffene Menschen bewusst sein sollten. Nur Fahrten zu einer stationären Behandlung werden ausnahmslos übernommen. Dies schließt auch Rettungsfahrten zum Krankenhaus mit ein. Für einen Großteil der ambulanten Behandlungen werden keine Fahrtkosten getragen. Ausnahmefälle sind hier solche, regelmäßige Fahrten, die zum Schutz von Leib und Leben unerlässlich sind – Konkret gemeint sind Chemo- oder Strahlentherapie und Dialysefahrten.

Des Weiteren ist der festgestellte Pflegegrad entscheidend. Menschen mit der Pflegestufe 4 oder 5 bekommen auch ambulante Fahrten bezahlt, bei Pflegestufe 3 muss entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Zeichen „aG“ im Ausweis), Blindheit („Bl“) oder Hilflosigkeit („H“) festgestellt sein. Die Pflegegrade 1 und 2 haben keinen pauschalen Anspruch auf die Übernahme ambulanter Fahrten, können jedoch um Gleichstellung bei der Krankenkasse bitten.

Ein Krankentransport muss außerdem vorher vom Arzt selber verordnet sein. Von diesem gibt es einen Krankentransportschein, der bei einem Taxiunternehmen oder bei diversen Hilfsdiensten wie den Maltesern, den Johannitern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund eingereicht werden können.

Fahren mit dem eigenen Auto

Wer zum Beispiel ein rollstuhlgebundenes Familienmitglied pflegt, sollte sich überlegen, ob die Anschaffung eines rollstuhlgerechten Fahrzeuges auf langfristige Sicht eine günstigere Alternative bietet als der Verlass auf Leistungen von den Krankenkassen. Anbieter wie Allied Mobility verkaufen verschiedene Modelle und Marken für den professionellen Transport von Menschen im Rollstuhl. Ein so ausgerüsteter Neuwagen kostet zwischen 20.000 und 25.000 €.

Nach dem neunten Sozialgesetzbuch besteht ein Anspruch auf Leistungen für Menschen mit Behinderung, um eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Basierend hierauf kann eine Finanzierungshilfe für ein geeignetes Kraftfahrzeug bei den Integrationsämtern oder weiteren Trägern beantragt werden. Diese übernehmen bei der Beschaffung eines Neuwagens bis zu 9.500 € oder steuern einen Anteil beim Kauf eines Gebrauchtwagens bei, sofern dieser noch mehr als die Hälfte seines Neuwertes hat. Passende Fahrzeuge gibt es hier ab ca. 5.000 € Die Umrüstung eines Kfz wird sogar in Gänze getragen. Voraussetzung ist hierbei, dass der Leistungsempfänger ein Kfz zur Fahrt zwischen Wohnort und Arbeit benötigt.

Für Rentner oder Erwerbslose gibt es jedoch auch diverse Förderungsmöglichkeiten. Die meisten Autohäuser bieten einen Rabatt zwischen 15 und 25% für Menschen mit Behinderung an. Zudem können sich Interessierte über den Bund behinderter Auto-Besitzer über mögliche Förderung durch Stiftungen informieren.

Teilhabe ist wichtig

Einsamkeit macht krank. Die größte Gefahr für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist eine aufgezwungene Bindung an die eigene Wohnung. Für die Pflege sozialer Kontakte sowie für das Knüpfen neuer Bekanntschaften muss eine barrierefreie Basis geschaffen werden, damit betroffene Personen ihren Alltag ohne Benachteiligung bestreiten können.

 

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Datum: Dienstag, 1. Oktober 2019 22:07
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