Plakettenpflicht auch für parkende Autos

Parkt ein Auto in den Umweltzonen, gilt auch hier die Plakettenpflicht. Die Richter des Oberlandesgerichtes Hamm sehen auch im Parken ein “verkehrserhebliches Verhalten”.

Die Umweltzonen gibt es ja schon seit 2008. Seit diesem Zeitpunkt dürfen Autos nur mit der richtigen Plakette am Verkehr teilnehmen. Manche haben wohl gehofft, dass dies für parkende Autos nicht gilt, doch Irrtum. Dem hat das OLG Hamm jetzt widersprochen und gleichzeitig auch geklärt, wann eine Plakette nicht gültig ist.

Die Richter waren der Überzeugung, dass auch das Parken des Fahrzeugs ein so genanntes “verkehrserhebliches Verhalten” darstellt. Im Regelfall sei außerdem klar, dass das abgestellte Auto mittels Motorkraft bewegt wurde und damit auch einen unerwünschten Beitrag zur Schadstoffbelastung leiste, heißt es im Urteil. Wenn bei einem parkenden Auto jeweils darauf gewartet werden müsste, dass der Motor in Betrieb gesetzt wird, würde das nach Ansicht des Gerichts die Kontrolle der Umweltzonenregelung zu sehr erschweren.

Wer gegen die Plakettenpflicht verstößt und erwischt wird, zahlt derzeit 40 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Die für Frühjahr 2014 geplante Reform des Verkehrszentralregisters sieht allerdings den Wegfall der Punkt-Strafe vor.Bevor ihr euch zu früh freut, das Bußgeld wird sicher erhöht.



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Datum: Montag, 28. Oktober 2013 13:00
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