Bei leichten Schäden auf Versicherungsfristen achten
Donnerstag, 13. Januar 2011 14:00
Die Autofahrer die im laufenden Jahr einen Unfall verursacht haben und die Reparaturkosten für das Fahrzeug des Unfallgegners ausgelegt hat, sollten dies bis spätestens 31. Dezember seinem Versicherer melden. Dies wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlen. Ist einem Autofahrer öfters in einem Jahr ein leichter Schaden passiert, kann sich der Autofahrer von ihrem Versicherer ausrechnen lassen, was für die Versicherten billiger kommt. Man hat die Wahl alle Schäden zu melden, sie selbst zu bezahlen oder nur den teuersten Schaden zu melden und den kleineren selbst zu bezahlen. weiterlesen
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