Neue Assistenzsysteme sind nun Pflicht

Elektronische Helfer ab sofort bei Neuwagen obligatorisch

 

Continental Chassis & Safety Car-to-X Kommunikation BMW

 

Antiblockiersystem (ABS) und Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) bekommen ab der Jahresmitte 2022 weitere Gesellschaft: Acht zusätzliche elektronische Helfer müssen dann in allen neuentwickelten Autos verpflichtend eingebaut werden. Und zwei Jahre später dürfen dann auch keine Neuwagen mehr ohne diese Systeme zugelassen werden.

 

Theoretisch machen „elektronische Zusatzeinrichtungen“, auch Fahrassistenzsysteme (FAS) genannt, das Autofahren sicher, in der Praxis kommt es mit manchen des öfteren zu Problemen. Ab sofort sind EU-weit viele verpflichtend vorgeschrieben, wenn man ein neues Auto auf den Markt bringen möchte.

 

Fahrassistenzsysteme verpflichtend

 

Nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen Fahrzeuge mit Genehmigungsdatum ab 6. Juli 2022 bzw. Erstzulassungsdatum ab 6. Juli 2024 mit hochentwickelten Assistenzsystemen ausgestattet sein. „Das Ziel ist, die Anzahl der im Straßenverkehr getöteten und verletzten Personen durch die Sicherheitssysteme weiter zu senken“, heißt es dazu vom ÖAMTC, der die neue Verordnung begrüßt.

 

 

Ab 6. Juli 2022 müssen bei neu typisierten Autos und ab 2024 für alle Neuwagen folgende neun Fahrassistenzsysteme (FAS), englisch Advanced Driver Assistance Systems – (ADAS), vorhanden sein.

 

Ein Überblick über die Systeme und deren Funktionen

  • Notbremsassistenzsystem
    • kann automatisch Notbremsungen auslösen. Das System erkennt einen möglichen Zusammenstoß und leitet selbstständig eine Notbremsung ein. Auch wenn ein Unfall nicht immer vermieden werden kann, verringert sich so die Geschwindigkeit und damit die Schwere eines eventuellen Aufpralls. Besondere Herausforderung: das Erkennen ungeschützter Verkehrsteilnehmender, z. B. Fußgänger, deren Bewegungsmuster nur schwer vorauszusagen sind. Im ersten Schritt ab 2022/2024 muss das System nur Hindernisse und fahrende Fahrzeuge erkennen. In folgenden Stufen auch Radfahrer und Fußgänger.
  • Notfall-Spurhalteassistenten
    • Steigerung des “Spurverlassenswarners”; warnt nicht nur, sondern korrigiert eigenständig mittels Lenkbefehl die Fahrtrichtung um ein Verlassen der Spur oder Straße zu verhindern. Das System hält das Fahrzeug auf seinem Fahrstreifen. Mit einer Kamera oder einer Kombination von verschiedenen Sensoren (Kameras, Radar, Infrarot) wird der Verlauf der Fahrspur erfasst. Droht das Verlassen der Spur, warnt das Fahrzeug zuerst (optisch, akustisch oder durch ein Vibrieren).
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent
    • System erkennt durch Kameras und/oder Navi-Daten die aktuell erlaubte Maximalgeschwindigkeit und zeigt diese entweder an, oder stellt sie im Tempomaten automatisch ein. Keiner der beiden Ansätze ist explizit vorgeschrieben. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit wird über Kameras (Verkehrszeichenerfassung), Kartendaten (Navigationssystem) oder (bei späteren komplexeren Systemen) durch Infrastruktursignale erfasst. Bei Überschreiten des Limits wird der Fahrer entweder vom Fahrzeug darauf aufmerksam gemacht (z. B. durch eine optische Anzeige oder ein pulsierendes Gaspedal) oder es erfolgt eine automatische Übernahme von Tempolimits in den Tempomat oder Geschwindigkeitsbegrenzer. Ein Deaktivieren muss möglich sein, bei jedem Starten des Fahrzeugs ist er automatisch wieder aktiv.
  • Müdigkeitsassistent
    • Durch Analyse der Augenbewegungen und Lenkbewegungen wird die Müdigkeit des Fahrers analysiert und eine Warnung ausgegeben, wenn seine Wachsamkeit nachlässt. Bei diesen Systemen werden die Lenkbewegungen analysiert, die bei Müdigkeit ein erkennbares Schema aufweisen. Auch bei nachlassender Aufmerksamkeit (z. B. vermehrtem Zuwenden zu anderen Insassen) sollen Fahrer gewarnt werden. Die verarbeiteten Daten dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und müssen unmittelbar nach der Analyse gelöscht werden.
  • Warnsystem bei nachlassender Konzentration
    • eng verwandt mit dem vorigen Punkt. Es soll analysiert und ausgewertet werden, ob der Fahrer der Straße seine volle Aufmerksamkeit widmet, oder etwa am Handy Nachrichten schreibt und dergleichen.
  • Notbremslicht
    • Bei einer Notbremsung – analysiert durch den ABS-Sensor oder andere Merkmale – wird dieser Umstand durch schnell pulsierende Bremslichter oder Blinker auch der Umwelt mitgeteilt. Seit über 80 Jahren sind für Kraftfahrzeuge Bremslichter vorgeschrieben, die zwei Zustände anzeigen: ein oder aus. Künftig wird es eine weitere Anzeige geben: Wird mit starker Verzögerung abgebremst, zeigt das Auto mit pulsierenden Bremslichtern oder schnell aufleuchtender Warnblinkanlage die (Not-)Bremsung und warnt so nachfolgende Fahrzeuge. Ausgelöst wird das System durch einen Verzögerungssensor oder das ABS.
  • Rückfahrassistent
    • Parkpiepserl und/oder Kameras, wie man sie heute schon oft als Extra kennt werden verpflichtend. Um Zusammenstöße beim Rückwärtsfahren zu verhindern, werden mittels Radar, Kamera oder Ultraschallsensoren Informationen über hinter dem Fahrzeug befindliche Personen und Objekte ins Cockpit geliefert.
  • Ereignisbezogene Datenaufzeichnung
    • das System soll unfallbezogene Parameter und anderen Informationen vor, während und nach einem Unfall sammeln; zur Unfallforschung. Die Daten dürfen keine Schlüsse auf das Fahrzeug, den Halter oder den Lenker zulassen. Dabei werden präzise Datensätze generiert, die vor einem unautorisierten Zugriff geschützt sein müssen. Die Speicherung kann nicht deaktiviert werden.
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
    • hiermit wird erst einmal nur der Verbau einer standardisierten Schnittstelle vorgeschrieben, über die eine Nachrüstung einer tatsächlichen, alkoholempfindlichen Wegfahrsperre möglich wird. Nicht die Wegfahrsperre selbst. Diese kann die Inbetriebnahme des Fahrzeugs durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.

Natürlich können einige dieser Systeme aber auch dann immer noch durch den Fahrer deaktiviert werden. Vorgeschrieben ist nur das Vorhandensein. Nicht aber, dass sie immer aktiv sind.

 

Der ÖAMTC führte dazu passend im April eine Umfrage unter 860 Mitgliedern durch. Die Mehrheit der Befragten (55 Prozent) zeigt sich an Fahrassistenzsystemen und automatisiertem Fahren “sehr” oder “eher interessiert”. Die wichtigsten Informationsquellen sind Internet (55 Prozent), Autosendungen im Fernsehen (47 Prozent), Fachzeitschriften (38 Prozent) und persönliche Gespräche (29 Prozent). 84 Prozent geben an, dass ihr Fahrzeug über ein Assistenzsystem verfügt. Zu den häufigsten gehören Rückfahrkameras (70 Prozent), Tempomat (63 Prozent) und intelligente Lichtsysteme (46 Prozent). Die Mehrheit der Befragten (64 Prozent) sagt, sie kennt alle Signale ihres Fahrzeugs. Ein Drittel gibt an, die Symbole/Hinweiszeichen im eigenen Auto nur teilweise zu kennen.

 

Allerdings: Elf Prozent haben weniger bis gar kein Vertrauen in ihr Auto, 35 Prozent vertrauen ihm nur teilweise. Nur etwas mehr als die Hälfte (52 Prozent) empfindet Assistenzsysteme als „sehr“ oder „eher vertrauenswürdig“. Viele sind sich nicht sicher, ob ihre Assistenzsysteme Gefahrensituationen lösen oder mitunter eher hervorrufen. Kritisiert wird am häufigsten das schroffe Eingreifen der Systeme.

 

 

Was ist deine Meinung zu den Fahrassistenzsystemen?

 

 

Quelle: Motorline.cc und Krone.at

Autor:
Datum: Montag, 18. Juli 2022 6:00
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben