Kopfhörer während der Fahrt – Ist das eigentlich erlaubt?

Sieht man sich auf der Straße mal um, fällt eines auf. Sehr viele Autofahrer aber auch Radfahrer haben Kopfhörer in den Ohren. Geht ja auch gar nicht anders, wenn man telefonieren will. Sind wir uns mal ehrlich, ist ja auch der beste Zeitpunkt dafür. Man hat ja sonst nichts zu tun und die Autofahrt vergeht auf diese Art wie im Flug. Die Experten von ARAG sehen dies jedoch ganz anders. Sie meinen, dass das Nutzen eines Kopfhörers problematisch werden kann.

Laut Gesetz ist der Fahrzeugführer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. So ein Kopfhörer ist ja ein Gerät – zumindest laut Vorschriften – und man ist auf alle Fälle beim Hören beeinträchtigt. Im schlimmsten Fall heißt es dann, das Tragen des Kopfhörers ist eine Ordnungswidrigkeit. Dazu die Begründung: Der Träger hat die Pflichten laut § 1 StVO, zur gegenseitigen Rücksichtnahme, und diese ist so nicht ausreichend gegeben. Ein Verstoß wird daher nach §§ 49 Abs. 1 Nr. 22, 23 Abs. 1 S. 1 StVO in Verbindung mit Nr. 107.1 des Bußgeldkatalogs mit einem Bußgeld von zehn Euro sanktioniert.

Fakt ist, dass man vor allem beim Musikhören nicht zu laut aufdrehen sollte. Bestraft wird im Normallfall, wenn man zum Beispiel das Martinshorn eines Einsatzwagens überhört und dadurch den Platz versperrt. Die Beeinträchtigung des Gehörs muss dann durch einen Richter festgestellt werden.

Anders bei einem Unfall. Lag eine Beeinträchtigung des Gehörs vor, hat dies für die zivilrechtliche Auseinandersetzung erhebliche Bedeutung. Selbst dann, wenn das Verschulden klar bei der Gegenseite liegt, wird diese versuchen, bei demjenigen, der während des Unfalls einen Kopfhörer trug, ein Mitverschulden zu konstruieren. Ebenfalls ein wichtiger Punkt, die Versicherung. Es kann dazu kommen, dass die Haftpflichtversicherung desjenigen, der während eines Unfalls einen Kopfhörer trug, ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung entsprechend zu kürzen versucht.

Grundsätzlich ist es ja so, dass es kein Verbot für Kopfhörer gibt. Man sollte nur darauf achten, dass man während der Fahrt nicht stundenlange Gespräche führt und beim Musikhören die Lautstärke dezent hält. Wer aber auf Nummer sicher gehen will trägt keine Kopfhörer während der Fahrt.



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Datum: Freitag, 9. November 2012 9:00
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