Kindersitz-Pflicht – Was das Gesetz sagt

Ein Kindersitz entspricht den gesetzlichen Anforderungen, wenn er den Normen ECE 4404 (oder höher) oder ECE R 129 entspricht.

Gewichtsklassen (ECE 4404):

Klasse 0: weniger als 10 Kilo
Klasse 0+: weniger als 13 Kilo
Klasse I: 9 bis 18 Kilo
Klasse II: 15 bis 25 Kilo
Klasse II 22 bis 36 Kilo und mehr.

Es herrscht Kindersitzpflicht!!!! (Ausnahmeregelung in Bussen, Taxis und Einsatzfahrzeugen nicht berücksichtigt).

Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, in einer ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechenden Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Das gilt für alle Sitze in Pkw, Kombis, Lkw und Spezialfahrzeugen bis 3,5 Tonnen für den Beifahrersitz für Kfz über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Kinder unter 14 Jahren, die größer als 1,50 Meter sind, müssen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgestattet sind, mit dem Sicherheitsgurt angeschnallt sein.

Kinder unter drei Jahren dürfen auf Sitzen, die genehmigterweise ohne Sicherheitsgurte ausgestattet sind überhaupt nicht befördert werden.

Auf dem Beifahrersitz dürfen Kinder unter 14 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, nur in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. Für Kinder über 14 ab einer Größe von 1,35 Metern darf auch ein höhenverstellbarer Dreipunktegurt verwendet werden.

Ganz wichtig! Bei aktivem Airbag ist die Verwendung von nach rückwärts gerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz verboten. Der Airbag muss also deaktiviert werden. Ist dies technisch nicht vorgesehen, muss der Kindersitz oder die Babyschale auf den Rücksitz.

Sonderregelungen für ältere Autos mit Beckengurten und den Transport von drei Kindern auf der Rücksitzbank finden Sie unter www.arboe.at.



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Datum: Dienstag, 9. September 2014 9:00
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