Kennzeichen müssen am Auto sein

Auch bei den geparkten Autos müssen die amtlichen Kennzeichen vorschriftsmäßig montiert sein. Dies wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg klar gestellt.



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Die Autofahrer die das Nummernschild von ihrem geparkten Auto entfernen um es zum Beispiel vor einem Diebstahl zu schützen, verstoßen gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Es ist auch nicht Gesetzlich in Ordnung das Kennzeichen hinter die Windschutzscheibe zu legen, so dass man sie von außen sehen kann. Wird man erwischt kostet dies mindestens zehn Euro, bei fortgesetzter Nichtbeachtung droht sogar Stilllegung des Autos (Az.: 12 LA 16/08).

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Datum: Mittwoch, 25. August 2010 14:00
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