Hessen streicht das Tempolimit

Das Landesverkehrsministerium in Hessen hat das Tempolimit auf über 80 Kilometern auf- oder angehoben. Auf  Teilen der A3 und A7 können die Verkehrsteilnehmer wieder das Gaspedal so richtig drücken.

In Hessen werden einige Geschwindigkeitsbegrenzungen gelockert. Auf 79,3 Streckenkilometer wird das Tempolimit komplett aufgehoben und auf 8,8 Kilometer von 100 km/h auf 120 km/h angehoben. Alle fünf Jahre wird dies geprüft und wenn notwendig geändert. Nicht als Notwendig wird es dann bezeichnet wenn auf den betroffenen Streckenabschnitten keine Unfallhäufungen oder Gefahrenlagen sind und somit ein Tempolimit nicht mehr rechtfertigt. So zum Beispiel auf der A3 in der Region Wiesbaden oder auf der A7 in Nordhessen.

Der Automobilclub (AVD) hat dem Ministerium seine Zustimmung gegeben. AVD hat auch den “konsequenten Umgang mit den Bestimmungen aus dem Paragraphen 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung” sehr gelobt. Durch diesen Paragraphen kann man dort Geschwindigkeitslimits einsetzen wo sie auch gebraucht werden.

Was in diesem Paragraphen nicht festgehalten wurde ist, wann und in welchem Umfang bestehende Beschränkungen einer Überprüfung unterzogen werden müssen. So wie es Hessen macht alle fünf Jahre findet der AVD als sehr löblich. Im gleichen Atemzug fordert der AVD aber mehr Streckenabschnitte technisch aufzurüsten, um über Telematikanlagen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit variieren zu können. Da fällt hinein zum Beispiel Verkehrsaufkommen, Witterung oder Unfallsituation. Durch so eine Anlage könnte man das Tempolimit noch mehr akzeptieren.

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Datum: Mittwoch, 7. April 2010 12:00
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