Die wichtigsten Verkehrsbestimmungen zur EuropaMeisterschaft

Wer mit dem Auto zu den Austragungsorten der Fußball Europameisterschaft nach Polen oder in die Ukraine fahren möchte, sollte sich vor der Reise über die in den jeweiligen Land gültigen Verkehrsbestimmungen erkundigen.

Der ADAC hat eine Übersicht über die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

Polen:

Grüner Pfeil bedeutet erstmal Stopp
Licht-Grünpfeil rechts neben einer Ampel (Rechtsabbiegepfeil) heißt, anders als in Deutschland und Österreich, dass man vor dem Abbiegen anhalten muss.
Obendrein ist darauf zu achten, dass andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung, nicht behindert oder gefährdet werden.

Telefonieren während der Autofahrt ist verboten, die Bußgeldhöhe beträgt 50,- Euro.

Die Promilegrenze liegt bei 0,2, bei höheren Werten drohen Geldstrafen ab 145,- Euro und eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

Licht am Tag.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind, innerorts 50 km/h, Landstraße 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und Autobahn 140 km/h.
Bei einer Geschwindigkeitsübertretung beginnt das Bußgeld ab 125,- Euro.

Bei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld verhängen.
Ein Verwarnungsgeld muss sofort in Zloty gezahlt werden.

Ukraine:

Fahranfänger dürfen maximal 70 km/h fahren (Führerscheinbesitzer, die diesen weniger als 2 Jahre besitzen).

Die Promilegrenze liegt bei 0,0. Wer hier verstößt muss mit einer Geldstrafe ab 240,- Euro rechnen und teilweise auch sogar mit einer Inhaftierung.

Handyverbot am Steuer, Bußgeld ab 40,- Euro.

Bei nicht mitführen einer Warnweste drohen Punkte in Flensburg und einer Geldstrafe ab 5,- Euro.

Erlaubte Höchstgeschwindigkeiten sind, innerorts 60 km/h, Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h.
Bei einer Überschreitung der Geschwindigkeitsgrenzen drohen Geldbußen ab 25,- Euro.

Polizisten dürfen bei Verkehrsverstößen nicht direkt vor Ort kassieren. Sollte eine Geldbuße verhängt worden sein und nicht vor der Ausreise beglichen worden sein, kann die Polizei das Kfz bis zur Bezahlung beschlagnahmen. Von ukrainischen Behörden verhängte Geldstrafen können in Deutschland nicht vollstreckt werden.

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Datum: Montag, 4. Juni 2012 8:00
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