Der Tiefgaragenabstellpaltz ist kein Ort für Schrottautos
Freitag, 30. Juli 2010 14:00
Selbst der Eigentümer eines Tiefgaragenplatzes darf nicht dauerhaft ein abgemeldetes und nicht fahrtüchtiges Auto abstellen. Diese Entscheidung hat nun das Landesgericht Hamburg getroffen. weiterlesen
Thema: Allgemein | Kommentare (0) | Autor: Peter