2012 ändert sich so einiges auf österreichischen Straßen

Auf die österreichischen Autofahrer kommen 2012 einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC hat die wichtigsten Änderungen und Stichtage zusammengefasst:

Gleich mit 1. Jänner 2012 treten die Bestimmungen für die Rettungsgasse  in Kraft: Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen Fahrstreifen einer Autobahn oder Autostraße. Sie soll das schnellere Vorwärtskommen von Einsatzfahrzeugen in einem Stau ermöglichen. Die Rettungsgasse muss schon bei Entstehen eines Staus gebildet werden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird.

Spätestens am 1. Februar 2012 muss die neue, petrolfarbene Autobahnvignette aufgeklebt sein (die mangofarbene Vignette 2011 gilt noch bis 31. Jänner 2012). Die Preise wurden an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) angepasst und um 1,7 Prozent angehoben. Die neuen Tarife für zweispurige Kfz betragen 8 Euro für die Zehn- Tages- Vignette, 23,40 Euro für die Zwei- Monats- Vignette und 77,80 Euro für die Jahresvignette. Lenker einspuriger Kfz bezahlen 4,60 Euro für die Zehn- Tages- Vignette, 11,70 Euro für die Zwei- Monats- Vignette und 31 Euro für die Jahresvignette (2011: 30,50 Euro).

Ab 1. März 2012 werden die Gebühren in den Wiener Kurzparkzonen  drastisch angehoben. Eine halbe Stunde Parkzeit kostet dann einen Euro statt bisher 60 Cent, für eine Stunde muss man in Zukunft satte zwei Euro zahlen, für zwei Stunden vier Euro statt den bisherigen 2,40 Euro. Auch die Gebühren fürs Falschparken werden angehoben: von 21 auf 36 Euro. Verbilligt wird lediglich das Parkpickerl für Anrainer (120 statt 135 Euro). Die Abschleppgebühr wird um 25,9 Prozent teurer von 192 auf 242 Euro. Geplant ist außerdem die Ausdehnung der Kurzparkzonen.

Der Stichtag 14. Juni 2012 ist wichtig für alle, die mit Kindern ins Ausland reisen: Bestehende Kinder- Miteintragungen im Reisepass gelten nicht mehr, das heißt: jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass. Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es empfehlenswert, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen.



Ab 1. November 2012 gibt es einige Neuerungen rund um Pkw-Reifen. Alle in der EU verkauften Pkw- Reifen müssen mittels Aufkleber oder Informationsblatt punkto Rollwiderstand, Nassbremsen und Abrollgeräusch gekennzeichnet werden (“Reifenlabel”). Neu in der EU typisierte Reifen- Modelle müssen Grenzwerte beim Nassbremsen sowie neue Grenzwerte beim Rollwiderstand und dem Abrollgeräusch erfüllen. Verpflichtend sind ein Reifendruck- Kontrollsystem für alle neu in der EU typisierten Pkw- Modelle der Klasse M1 und eine Gangwechselanzeige für alle neu in der EU typisierten Pkw- Modelle der Klasse M1 bis 2610 kg Bezugsmasse.

Informationen, Vorstellung und Video zur Rettungsgasse.

Fragen und Antworten zur Bildung der Rettungsgasse.

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Datum: Donnerstag, 29. Dezember 2011 8:00
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