Verkehrsregeln im Ausland

Der Sommer steht vor der Tür und die Urlaubszeit beginnt. Reisen ins Ausland sind zwar schön, können aber auch böse Überraschungen bringen, wenn man sich mit den Verkehrsvorschriften im jeweiligen Land nicht auskennt.

Besonders wichtig dabei, was muss ich im Auto mitführen und wie schnell darf ich eigentlich Fahren? Es gibt aber auch in machen Länder Vorschriften die wir in Deutschland oder Österreich gar nicht kennen.

Wir haben hier ein paar davon aufgelistet:

Belgien: Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht dürfen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen bei Regen nicht überholen.

Bulgarien: Warnwesten-Mitführpflicht für alle Mitfahrer, Feuerlöscher-Mitführpflicht.

Frankreich: Für Führerscheinneulinge gelten zwei Jahre lang gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerorts 80 km/h, Schnellstraße 100 km/h, Autobahn 110 km/h. Ab dem 1. Juli 2012 muss in jedem Auto ein Einweg-Alkoholtester mitgeführt werden. Gestraft (Geldbuße: 11 Euro) wird angeblich erst ab 1. November 2012, davor beschränkt man sich aufs Verwarnen. Einwegtester sind in ganz Frankreich in Supermärkten, Apotheken und an Tankstellen erhältlich (Kosten ca. 2 bis 5 Euro). Außerdem herrscht Warnwesten-Mitführpflicht.

Griechenland: Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei senkrechten Linien an geraden Tagen. Wer seine Geldbuße nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, muss mit einer Verdoppelung der Strafe rechnen. Ein Rotlichtverstoß kostet dann 700 Euro statt 350 Euro. Außerdem gilt Feuerlöscher-Mitführpflicht

Italien: Bei Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder kann für das Motorrad eine Sicherungsverwahrung für 60 Tage angeordnet werden. Ab einem Promillewert von 1,5 wird das Auto enteignet, wenn Fahrer und Halter des Fahrzeugs identisch sind. Außerdem herrscht Warnwesten-Mitführpflicht.

Kroatien: Warnwesten-Mitführpflicht für alle Mitfahrer, Ersatzlampen-Set muss an Bord sein (ausgenommen Xenon, LED), Europäischer Unfallbericht wird dringend empfohlen.

Luxemburg: Warnwesten-Mitführpflicht für alle Mitfahrer.

Polen: Kraftfahrzeuge, die in Polen zugelassen sind, müssen einen Feuerlöscher mitführen.

Rumänien: Warnwesten-Mitführpflicht für alle Mitfahrer, Feuerlöscher-Mitführpflicht.

Russland: Ersatzlampen-Set muss an Bord sein (ausgenommen Xenon, LED).

Serbien: Reservereifen-Mitführpflicht (Pannenset zählt nicht), ebenso Abschleppseil und Europäischer Unfallbericht.

Slowakei: Warnwesten-Mitführpflicht für alle Mitfahrer, Ersatzlampen-Set muss an Bord sein (ausgenommen Xenon, LED).

Slowenien: Warnwesten-Mitführpflicht für alle Mitfahrer.

Spanien: Reservereifen-Mitführpflicht (Pannenset zählt nicht). Bei Bezahlung jedes Bußgelds innerhalb von 15 Tagen wird ein Rabatt von 50 Prozent eingeräumt.

Tschechien: Warnwesten-Mitführpflicht für alle Mitfahrer.

Ungarn: Warnwesten-Mitführpflicht für alle Mitfahrer, Ersatzlampen-Set muss an Bord sein (ausgenommen Xenon, LED).



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Datum: Freitag, 1. Juni 2012 8:00
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