Service bei freien Werkstätten
Freitag, 23. Dezember 2011 12:00
Viele wissen es noch nicht, seit dem 1. Juni 2010 dürfen Wartungsdienste und Service von freien Werkstätten ohne Garantieverlust durchgeführt werden!
Man muss nicht gezwungenermaßen Reparaturen in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen.
Denn seit dem 1. Juni 2010 gilt in der ganzen EU diese neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) 461/2010. weiterlesen
Thema: Tipps rund ums Auto | Kommentare (0) | Autor: Peter






