Was macht man bei Schlagloch-Schäden?

Der harte Winter hinterlässt nicht nur bei den Autos sondern auch auf den Straßen seine Spuren. Manche Straßen sind voller Schlaglöcher. Darum weißt der Automobilclub von Deutschland darauf hin, dass in solchen Fällen die Haftungsfrage oft strittig bleibt.

Solche Schäden können aber ganz schön teuer werden. So können Schäden am Fahrwerk, der Radaufhängung oder der Reifen entstehen. Da aber die Haftungsfrage nicht immer eindeutig ist, landen solche Fälle oft vor Gericht. Warum? Da die Verkehrssicherungspflicht der Kommunen und Ländern in der Pflicht stehen jeden einzelnen Fahrer gegenüber, die Geschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen. Aber nicht jeder Schlagloch-Fall ist gleich, darum fällt auch das Urteil nicht immer gleich aus.

Banner 300x250

Wichtig ist es laut AvD-Recht – Expertin Petra Schmucker, den Straßenzustand sowie das Auto zu fotografieren. So hat jeder Autofahrer seine Beweismittel. Ebenfalls rät sie die Polizei zu informieren und Adresse und Telefonnummer von Zeugen zu notieren. Hat man dies dann alles gemacht, sollte man an die Kommune oder dem Landkreis, die Schadensmeldung, das Polizeiprotokoll sowie den Kostenvoranschlag der Werkstatt schicken.

Hat der Autofahrer eine Vollkaskoversicherung ist in den meisten Fällen der Schaden gedeckt, jedoch bekommt man eine Prämienerhöhung. Darum appelliert der AvD an alle Autofahrer noch aufmerksamer und vorausschauender zu fahren, da es kein Grundrecht auf sichere Straßen gibt. Nein, eher ganz im Gegenteil. Laut Paragraph 3 der StVO, ist jeder Fahrer verpflichtet, die Geschwindigkeit seiner persönlichen Fähigkeit, der Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen.

Das heißt zwar nicht, dass die Kommunen und der Landkreis keine Verantwortung tragen. Sie sind zuständig, dass die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand sind. Leider ist dies aber nicht so genau definiert. Aber es gibt Anhaltspunkte im Bundesfernstraßengesetz sowie im Straßengesetz der Länder. Somit sind sie verpflichtet, Schlaglöcher zu entfernen oder wenn dies nicht sofort möglich ist davor zu warnen.

Dies können Warnschilder sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung sein. So ein Fall ist gerade in Oldenburg, wo man die Geschwindigkeit auf 60 km/h bis 80 km/h reduziert hat.

Tags »

Autor:
Datum: Mittwoch, 21. April 2010 12:00
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Tipps rund ums Auto

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben