EU-Neuwagen

Wer im Zuge eines geplanten Autokaufs diesbezüglich im Internet recherchiert, der stößt früher oder später auf Reimporte bzw. EU-Neuwagen. Genau diese Autos werden häufig mit hohen Preisvorteilen beworben. Kein Wunder also dass auf Deutschlands Straßen immer mehr solcher Fahrzeuge unterwegs sind.

 

Doch was ist denn ein EU-Neuwagen?

Unter einem EU-Neuwagen ist ein Auto zu verstehen, welches in der Europäischen Union produziert wird und dann nach Deutschland importiert wird. Häufig synonym wird für EU-Neuwagen der Reimport genutzt. Detailliert betrachtet müsste man hier jedoch einräumen, dass nur dann von einem Reimport gesprochen werden kann, wenn das Auto auch in Deutschland produziert und dann aus dem Ausland wieder reimportiert wurde. Doch ganz gleich welches Wort man nutzen möchte und wo das Auto dann letztendlich produziert wurde, eines bleibt identisch: Der im Vergleich zu hiesigen Händlern sagenhaft günstige Preis.

Gründe für das Zustandekommen der teils riesigen Preisunterschiede sind rasch aufgeführt. Ein entscheidender ist der Steuerunterschied in der EU. So haben die Mitgliedsstatten einerseits höhere Umsatzsteuersätze von bis zu 27 % wie es zum Beispiel in Ungarn der Fall ist. Hier kommen dann die steuerlichen Regelungen der EU zu tragen, die unter anderem besagen, dass beim Erwerb neuer Fahrzeuge, die Erhebung der Umsatzsteuer im Bestimmungsland unterliegt. Da der Umsatzsteuersatz in Deutschland bei 19 % liegt, kommt allein so schon eine Ersparnis von bis zu 8 % zustande.

Des Weiteren erheben manche Mitgliedsstaaten eine zusätzliche Luxussteuer auf Neuwagen. Damit sich die Kunden aus diesen Ländern die Fahrzeuge leisten können, müssen die Hersteller ihre Nettopreise entsprechend reduzieren. Da eine solche Steuer in Deutschland auf Neuwagen nicht erhoben wird, können aufgrund der niedrigeren Nettopreise erneut Ersparnisse erzielt werden.

Auch sind den Reimporteuren gewährte Rabatte nicht zu vernachlässigen. Als Händler sind sie aufgrund der hohen Stückzahl an Fahrzeugen die sie aus dem Ausland importieren dazu in der Lage, Mengenrabatte einzufordern. Ganz klar dass sich dies erneut positiv auf den Kaufpreis von EU-Fahrzeugen auswirkt.

Das Zusammenspiel aus all diesen Gründen kann, je nachdem für welchen Händler man sich entscheidet, zu Preisunterschieden zwischen 10 und 40 Prozent gegenüber dem deutschen Herstellerpreis führen.

 

Klingt super, ab zum EU-Fahrzeug-Händler!

Nicht so voreilig. Nicht zu vernachlässigen ist nämlich die Auswahl des Händlers. Hier sollte man unbedingt darauf achten, ob der Händler nur als Vermittler oder als Verkäufer auftritt. Je nachdem schließt man nämlich beim Kauf entweder einen Vermittlungs- oder einen Kaufvertrag ab – ein gewaltiger Unterschied!

Nutzt der Händler einen Vermittlungsvertrag, so tritt dieser, wie der Name schon vermuten lässt, lediglich als Neuwagenvermittler auf. Infolgedessen schließt man beim Kauf keinen Kaufvertrag mit ihm, sondern mit dem Verkäufer aus dem Ausland ab. Dies bedeutet, dass hier das Kaufrecht des entsprechenden Landes des Verkäufers gilt.

Anders ist es wenn der Händler einen nach deutschem Recht gültigen Kaufvertrag aufsetzt. Durch einen solchen Vertrag erhalten beide Parteien, also Käufer wie Verkäufer, dieselben in Deutschland gesetzlich geltenden Rechte und Pflichten.

 

Im Ernstfall kann dieser Unterschied unangenehm werden: Weist das Auto etwaige Mängel auf die die Herstellergarantie nicht abdeckt, so muss man sich an den Verkäufer wenden. Hat man beim Verkauf einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen, so sitzt dieser dann im Ausland. Beim Kauf eines EU-Neuwagens sollte man also unbedingt darauf achten welche Art von Vertrag man unterschreibt. Seriöse Unternehmen greifen dabei stets auf in Deutschland gültige Kaufverträge zurück.

 

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Datum: Donnerstag, 18. Juli 2019 22:05
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