Richtig blinken im Straßenverkehr nicht vergessen

Viele Automobile haben jetzt das so genannte Tippblinken eingebaut. Das ist für viele Autofahrer sehr bequem.

Da man mit dem Zeigefinger nur leicht drücken muss und der Blinker zwei-, dreimal aufleuchtet und sich selber wieder abschaltet. Nur ist diese Art von Blinken nicht in jeder Situation im Straßenverkehr angebracht.

Möchte man Überholen oder schert auf der Autobahn nur aus, reicht das Tippblinken auf jeden Fall. Möchte man aber Abbiegen sollte man schon länger Blinken. Empfohlen wird von den Fachleuten der Prüforganisation Dekra, mindestens dreißig Meter vor dem Abbiegen den Blinker zu betätigen. So haben die anderen Straßenbenutzer genügend Zeit das zu erkennen und richtig zu handeln.

Die Verkehrsteilnehmer die sich nicht daran halten oder gar nicht blinken, können mit einer Geldstrafe in der Höhe von zehn Euro rechnen.

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Datum: Freitag, 15. Januar 2010 14:00
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