Neuer Bußgeldkatalog: Diese Änderungen gelten seit Mai 2014

Der Gesetzgeber hat die Strafen für ordnungswidriges und strafrechtlich relevantes Fahren gründlich überarbeitet, am 01. Mai traten die neuen Regelungen des Fahreignungsregisters in Kraft. Zum einen betreffen sie die Vergabe von Punkten, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen können. Zum anderen gelten für zahlreiche Delikte erhöhte Bußgelder.

Reform: Verkehrssicherheit steht im Vordergrund

Der Staat bestraft Verkehrsverstöße schon immer mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten. Das System dieser Sanktionsmaßnahmen hat er nun vereinfacht und nach einem logischeren Prinzip geordnet. Künftig verteilen die Behörden nur noch Punkte für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden. Die Idee dahinter lässt sich leicht nachvollziehen: Der Entzug der Fahrerlaubnis soll nur den Verkehrsteilnehmern drohen, die mit ihrem Verhalten, wie zu schnellem Fahren, die Sicherheit von Anderen aufs Spiel setzen. Darüber hinaus hat der Staat das Punktesystem übersichtlicher gestaltet.

Grundlegende Änderungen im Punktesystem

Autofahrer müssen sich mit dem neuen System an andere Punktehöhen und zum Teil andere Bußgelder gewöhnen. Zudem sollten sie beachten, dass sie den Punktestand nur noch eingeschränkt reduzieren können.

  • Bisher bedeuteten 18 Punkte einen Führerscheinentzug. Nun reduziert sich diese Anzahl auf 8 Punkte. Allerdings gibt es für einzelne Vergehen nicht mehr bis zu 7 Punkte, sondern nur noch 1 bis 3 Punkte.
  • Es gelten künftig starre Fristen für die Punkteeintragung, jedes Delikt verjährt einzeln. Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt entfernt die Flensburger Behörde nach 2,5 Jahren, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten nach 5 Jahren. Straftaten mit 3 Punkten bleiben 10 Jahre eingetragen.
  • Mit freiwilligen Fahreignungsseminaren für rund 400 Euro lässt sich alle 5 Jahre 1 Punkt abbauen. Ab einem Punktestand von 6 ist das nicht mehr möglich. Damit verschärft sich diese Regelung.
  • Einige Delikte führen zu keinen Punkten mehr. Das gilt insbesondere für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht, gegen Umweltzonen, bei Beleidigungen im Straßenverkehr und Unfällen mit leichter Verletzung.

Fahrer müssen höhere Bußgelder berappen

Zugleich hat der Gesetzgeber eine Steigerung der Bußgelder beschlossen. Zwei Arten sind zu unterscheiden: Für einige Verstöße zahlen Verkehrsteilnehmer künftig 20 Euro mehr. So kosten etwa unerlaubtes Telefonieren mit dem Handy, Ignorieren der Winterreifenpflicht und falsches Verhalten an Schulbussen künftig 60 statt 40 Euro. Bei Delikten, für die es keine Punkte mehr gibt, fällt die Erhöhung zum Teil massiver aus: Das Befahren einer Umweltzone ohne gültige Plakette kommt Fahrern nun mit 80 statt 40 Euro zu stehen. Lkw-Fahrer, die sich nicht an das Sonn- und Feiertags-Fahrverbot halten, müssen sogar 570 statt 380 Euro überweisen. Umfassende Informationen zum Thema finden sich auch auf der Homepage www.bussgeldtabelle.org.

Fazit: Als vorteilhaft erweist sich, dass Verstöße ohne Sicherheitsrelevanz keine Punkte mehr zur Folge haben. Allerdings sollten insbesondere Vielfahrer aufpassen: Mit einigen Verstößen können sie sich schnell der 8-Punkte-Grenze nähern. Denn dazu genügen nur wenige Handyverstöße, Tempoüberschreitungen und das Missachten roter Ampeln.

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Datum: Montag, 2. Juni 2014 13:00
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15 Kommentare

  1. 1

    Hm, also ich hatte vor der Reform nie Punkte, und denke mal, dass das auch so bleibt 😉 Dabei fahre ich viel und auch mit Kindern auf dem Rücksitzt. Vorsichtig fahren ist ds Gebot, dann sameln auch die Vielfahrer nicht soooo viele Punkte an!

  2. 2

    Da hast du recht. Vorischtig fahren sollte das oberste Gebot sein.

  3. 3

    ich stimm euch beiden zu, vorsichtig fahren ist die halbe miete!
    stimmt sogar 1:1 wenn man mal auf die bussgelder achtet – davon kann man ja teilweise schon in den urlaub fahren 😮
    aber das war früehr doch auch schon so. übrigens im ausland ists noch viel tuerer (italien z.B.)

  4. 4

    Puh, hier sind ja einige wieder päpsticher als der Papst..Vorsichtig fahren und dann dochmal eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung o.Ä. schließt sich (leider) nicht aus!

  5. 5

    Hallo, mein Mann wurde gestern geblitzt und ihm droht nun ein Fahrverbot. Er ist allerdings beruflich auf sienen Führerschein angewiesen!!! Wie kann er das Fahrverbot umgehen? Kann er stattdessen auch ein Bußgeld zahlen?

  6. 6

    Hoffentlich kann dir jemand weiterhelfen. Momentan wüsste ich nicht wie man das umgehen kann.
    Vielleicht gibt es aber ein paar Leser die hierzu mehr Informationen haben.
    Danke.

  7. 7

    Nein man kann das nicht umgehen! Man kann höchstens entscheiden, wann das Fahrverbot angetreten werden soll, also vielleicht im Urlaub!
    Sonst muss man dann eben einfach mal mit dem Bus/Bahn fahren! Ist ja nur ein begrenztes Verbot und kein dauerhaftes, das kann man doch überbrücken 😉

  8. 8

    Hallo, welche Straftaten bleiben denn 10 Jahre auf dem Konto 😮 das ist ja eine Ewigkeit

  9. 9

    @Dagi

    Das stimmt doch gar nicht. Nur in Ausnahme fällen ist das Möglich.

  10. 10

    @sari: das sind Verkehrsstraftaten und Alkoholstraftaten. Also die Schwersten vergehen mit 3 Punkten. U.a. Vollrausch, Alkoholfahrt mit Gefärdung anderer Verkehrsteilnehmer etc. Da bekommt man in der Regel eh mindestens 6 Monate die FE-Entzogen und muss zu einer Psychologischen Untersuchung 😉

    Dafür verjähren die punkte alle allein, nur alles bisschen langsamer

  11. 11

    @paul

    Doch, doch- das schließt sich sehr wohl aus 🙂
    Die meisten Unfälle passieren aufgrund Unachtsamkeit. ich würde sagen, 98 %. Die restlichen zwei Prozent lassen sich unter “höheres Schicksal” einordnen.

  12. 12

    Hm. Das Problem ist, eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist nicht per se gefährlich. Ergo ist nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht eine Gefahr. Vieles ist auch nur eine Bürde.

  13. 13

    @Susann

    Hat sich denn das Problem inzwischen gelöst? Meistens darf man den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst auswählen, wäre das eine Lösung?

  14. 14

    Hallo,
    habe 8 Punkte in den Jahren 2005 und 2009 gesammelt. Noch alles System. Wie viele habe ich nun? Sind die vielleicht bereits verjährt?

  15. 15

    @Star: ich würde sagen ja, die sind verjährt, sind schon mehrere Jahre her.

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