“Montagsauto” – Muss ich es behalten?

Ein Autokäufer hat sich einen Jaguar XKR Cabrio gekauft. Nichts ungewöhnliches, ein schönes Auto, eine gute Marke. Doch der Autokäufer wollte das Auto dem Händler wieder zurückgeben und bekam auch noch recht vom Kammergericht Berlin.

Er wollte den Jaguar XKR Cabrio dem Leasingunternehmen zurückgeben, da es ein „Montagsauto“ ist. Der Pkw hatte innerhalb von 1 1/2 Jahren “mindestens neunmal wegen unterschiedlicher Mängel in der Werkstatt” gestanden – zum größten Teil wegen Garantiearbeiten.

Es wurden ein paar Kleinigkeiten ausgetauscht, wie zum Beispiel der Motor, die Kompressor-Kühlmittelpumpe und das Spülventil, der Pedalweg und Stellungssensor wurden konfiguriert, die Leitung zum Spülratensteuerventil erneuert, der Umlenkrolle-Antriebsriemen Kompressor erneuert, die Führung der Fensterheber gefettet und das Leder des Fahrersitzes bearbeitet.

Der Leasinggeber musste das Fahrzeug zurück nehmen. Obwohl an sich wegen jeden einzelnen Mangels das Recht bestanden hatte, zweimal “nachzubessern”, sei in solchen Fällen davon auszugehen, dass das Fahrzeug wegen Qualitätsmängeln als “insgesamt mangelhaft” einzustufen sei.



Tags »

Autor:
Datum: Samstag, 4. Mai 2013 9:00
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben