Heute schon geblinkt?

Wer kennt sie, Eugen Zipperle und August Nagel? Diese beiden Männer haben in den 20er-Jahren, den Winker zum Patent gemacht. Tolle Erfindung, bis die Amis im Zweiten Weltkrieg an ihren Autos das pulsierende Blinklicht, den Blinker, nach Europa brachten.

Doch wie es aussieht, gerät diese tolle Erfindung immer mehr in Vergessenheit. Egal ob sie als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahre unterwegs sind, beobachten sie doch mal, wie viele Menschen nicht mehr blinken. Besonders die Kraftfahrer vergessen regelmäßig den Blinker zu betätigen oder sie denken gar, dass dieser gar überflüssig ist. Doch auch die Radfahrer biegen ab, ohne ein Handzeichen zu geben. Und ehrlich gesagt, das versteh ich nicht, denn genau diese konsequente Betätigung des Blinkers oder die rechtzeitige Abgabe von Handzeichen trägt doch wesentlich zur Sicherheit für uns alle bei. Die dies nicht tun, gefährden sich selbst und auch alle anderen.

Denn es kommt sehr oft zu folgenschweren Unfällen mit erheblichen Personen- oder hohen Sachschäden sowie zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen. Das dies Gesetz ist, muss ich glaub nicht extra erwähnen und somit auch mit einem Bußgeld bestraft wird.

Darum gebe ich heute bekannt, wann man eigentlich blinken muss:

Grundsätzlich gilt:

Jeder Fahrtrichtungswechsel, jeder Wechsel der Fahrspur oder des Fahrstreifens ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen.

Wer glaubt, dass es dies nur tun muss, wenn sich ein anderer Verkehrsteilnehmer in der Nähe befindet, irrt sich. Ihr seid auch dann verpflichtet, wenn niemand in der Nähe ist.

Überholen

Die Verpflichtung, rechtzeitig und deutlich Zeichen zu geben, gilt sowohl jeweils für das Ausscheren zum Überholen als auch für das anschließende Wiedereinordnen.

Abbiegen

Die Abbiegeabsicht ist immer anzuzeigen, egal, ob Sie nach rechts oder links abbiegen oder wenden. Dies gilt selbst für das Abbiegen beim Rückwärtsfahren.

Wer einer abknickenden Vorfahrt folgt, die durch Zeichen 306 StVO mit Zusatzschild begründet wird, muss seine Absicht ankündigen. Dies gilt auch für den, der die vorfahrtberechtigte Straße verlässt und dabei nach links oder rechts abbiegt bzw. einer Straßengabelung folgt.

Auch wenn die Fahrtrichtung (z.B. durch ein Fahrtrichtungsgebot) vorgeschrieben wird, muss das Abbiegen angekündigt werden.

Kreisverkehrsanlagen

Beim Verlassen einer Kreisverkehrsanlage sind rechtzeitige und deutliche Zeichen zu geben.

Seit dem 01.02.2001 gilt:
Geblinkt werden darf nur noch beim Verlassen einer Kreisverkehrsanlage; bei der Einfahrt ist das Blinken verboten. Voraussetzung ist, dass der Kreisverkehr mit dem Verkehrszeichen 215 beschildert ist.

Fahrstreifenwechsel

Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzuzeigen!

Dabei ist Fahrstreifen der Teil der Fahrbahn, der von einem mehrspurigen Fahrzeug zum ungehinderten Befahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt wird. Eine Fahrstreifenmarkierung muss nicht vorhanden sein.

Vorbeifahren an einem Hindernis

Wer einem Hindernis in seiner Fahrtrichtung ausweichen und dieses umfahren muss (z.B. ein am Fahrbahnrand geparktes Fahrzeug oder eine Straßenbaustelle), hat dies rechtzeitig und deutlich anzuzeigen.

Selbst wenn ihr aus einem Grundstück, Fußgängerbereich, Verkehrsberuhigtem Bereich oder aus einem Fahrbahnrand kommt, ihr müsst blinken.

Nun zu den Haltestellen von Linien- und Schulbussen

Wenn ein Linienbussen, die gekennzeichnete Haltestelle verlassen möchte, und dies durch Blinken anzeigen, müsst ihr ihm dies ermöglichen. Wenn nötig müssen alle andere Fahrzeuge warten. An Haltestellen, für die eine entsprechende Anordnung der Straßenverkehrsbehörde vorliegt, müssen die Busfahrer bei der Einfahrt sowie während des Halts zum Fahrgastwechsel die Warnblinkanlage einschalten.

Wann muss ich die Warnblinkanlage betätigen?

Sollte euer Fahrzeug liegen bleiben oder ihr abgeschleppt werden ist dies Pflicht. Beim liegen bleiben eines Fahrzeuges, müsst ihr auch noch ein Warndreieck, in ausreichender Entfernung sowie bei schlechter Sicht und Dunkelheit an das Einschalten der Beleuchtung aufstellen. zu denken! Während des Abschleppens müssen die Fahrer des ziehenden und des gezogenen Fahrzeugs das Warnblinklicht einschalten. Außerdem solltet ihr die Warnblinkanlage einschalten, wenn ihr zu einem Stau kommt oder bei besonders langsamer Fahrtgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen, schnell befahrenen Straßen.

Denken Sie bitte im Interesse der eigenen Sicherheit, aber auch der der anderen Verkehrsteilnehmer immer daran:

Blinken und Zeichengeben nicht vergessen!

Hier noch was zum Durchschauen:



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Datum: Donnerstag, 18. September 2014 9:00
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